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H_B
Edler Spender
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  • Eric hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:13 Wenn man sich dann noch auf ein Ende der Brandmauer einigen könnte, wäre das eine interessante Ausgangslage. Davon gehe ich aber nicht aus.
    Ampel 2.0 würde die FDP wahrscheinlich vollends begraben.
    H_D hat geschrieben: 10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz

    Zum Test mal den all night long von hinten testen
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  • Es ist natürlich völlig normal für den Vizepräsidenten des deutschen Bundestages die strafrechtliche Verteidigung des größten Steuerräubers der deutschen Geschichte zu übernehmen. Völlig legitim
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  • Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:48 Es ist natürlich völlig normal für den Vizepräsidenten des deutschen Bundestages die strafrechtliche Verteidigung des größten Steuerräubers der deutschen Geschichte zu übernehmen. Völlig legitim
    Die Schwerpunkte von Wolfgang Kubicki liegen auf Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier handelte es sich um einen der größten Strafsachen der letzten Monate und Jahre. Eine Übernahme des Mandats macht für seine Kanzlei absolut Sinn. Solange es hier keine Vermischung der Ämter gibt (bspw. Nutzung von Kontakten und Einfluss aus seinem Amt als BT-Vize im Rahmen der Mandatswahrnehmnug), ist das sauber.

    Ich verstehe aber, dass es aus deiner Perspektive heraus verdächtig sein muss, wenn jemand sich nicht auf die Alimentierung durch Steuergelder verlässt, sondern tatsächliche durch eigenes Schaffen und Tun ein Einkommen erzielt, welches ihn wirtschaftlich unabhängig macht.
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  • martin1986 hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:57
    Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:48 Es ist natürlich völlig normal für den Vizepräsidenten des deutschen Bundestages die strafrechtliche Verteidigung des größten Steuerräubers der deutschen Geschichte zu übernehmen. Völlig legitim
    Die Schwerpunkte von Wolfgang Kubicki liegen auf Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier handelte es sich um einen der größten Strafsachen der letzten Monate und Jahre. Eine Übernahme des Mandats macht für seine Kanzlei absolut Sinn. Solange es hier keine Vermischung der Ämter gibt (bspw. Nutzung von Kontakten und Einfluss aus seinem Amt als BT-Vize im Rahmen der Mandatswahrnehmnug), ist das sauber.

    Ich verstehe aber, dass es aus deiner Perspektive heraus verdächtig sein muss, wenn jemand sich nicht auf die Alimentierung durch den Staat verlässt, sondern tatsächliche durch eigenes Schaffen und Tun ein Einkommen erzielt, welches ihn wirtschaftlich unabhängig macht.
    Na klar, er kann sein Mandat und seine Privatgeschäfte Natürlich von einander trennen und er wurde nicht extra dafür beauftragt, dass er Wissen aus seiner Mandats Tätigkeit in die Verteidigung einbringt :guenni: es ist gut zu wissen, dass der maßgebliche Akteur im größten Steuerraub der Geschichte vom Vizepräsident des deutschen Bundestages verteidigt wird.

    Relativierung hat soeben ein neues Level freigeschaltet
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  • Wir haben auch deutsche Politiker, die Extremisten und Straftäter in Ungarn besuchen, nachdem diese dort Menschen umbringen wollten bzw schwer verletzt haben

    Der Ehemann von Künast (ehemalige Ministerin in Deutschland) war Strafverteidiger von Clan-Mitgliedern, u.a. vom Abou-Chaker-Clan

    Inb4 das ist etwas anderes - was es vielleicht auch ist, aber verwerflich für deutscher Politiker ist’s trotzdem. Oder halt nicht, aber dann kann man Kubicki mMn auch keinen Vorwurf machen.

    Ich finde übrigens beides unangebracht - egal von welcher Seite. Komisch nur, dass beide Seiten selten in einem Atemzug genannt werden und sich Kritiker meistens nur eine Seite heraussuchen
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  • Shivus hat geschrieben: 6. Apr 2026, 14:02 Wir haben auch deutsche Politiker, die Extremisten und Straftäter in Ungarn besuchen, nachdem diese dort Menschen umbringen wollten bzw schwer verletzt haben

    Der Ehemann von Künast (ehemalige Ministerin in Deutschland) war Strafverteidiger von Clan-Mitgliedern, u.a. vom Abou-Chaker-Clan

    Inb4 das ist etwas anderes - was es vielleicht auch ist, aber verwerflich für deutscher Politiker ist’s trotzdem. Oder halt nicht, aber dann kann man Kubicki mMn auch keinen Vorwurf machen.

    Ich finde übrigens beides unangebracht - egal von welcher Seite. Komisch nur, dass beide Seiten selten in einem Atemzug genannt werden und sich Kritiker meistens nur eine Seite heraussuchen
    Ich finde auch beides unangebracht (auch wenn du den Sachverhalt, mal wieder, nicht ganz vollständig darstellst).
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  • Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 14:02
    martin1986 hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:57
    Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:48 Es ist natürlich völlig normal für den Vizepräsidenten des deutschen Bundestages die strafrechtliche Verteidigung des größten Steuerräubers der deutschen Geschichte zu übernehmen. Völlig legitim
    Die Schwerpunkte von Wolfgang Kubicki liegen auf Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier handelte es sich um einen der größten Strafsachen der letzten Monate und Jahre. Eine Übernahme des Mandats macht für seine Kanzlei absolut Sinn. Solange es hier keine Vermischung der Ämter gibt (bspw. Nutzung von Kontakten und Einfluss aus seinem Amt als BT-Vize im Rahmen der Mandatswahrnehmnug), ist das sauber.

    Ich verstehe aber, dass es aus deiner Perspektive heraus verdächtig sein muss, wenn jemand sich nicht auf die Alimentierung durch den Staat verlässt, sondern tatsächliche durch eigenes Schaffen und Tun ein Einkommen erzielt, welches ihn wirtschaftlich unabhängig macht.
    Na klar, er kann sein Mandat und seine Privatgeschäfte Natürlich von einander trennen und er wurde nicht extra dafür beauftragt, dass er Wissen aus seiner Mandats Tätigkeit in die Verteidigung einbringt :guenni: es ist gut zu wissen, dass der maßgebliche Akteur im größten Steuerraub der Geschichte vom Vizepräsident des deutschen Bundestages verteidigt wird.

    Relativierung hat soeben ein neues Level freigeschaltet
    Kubicki war auch schon Strafverteidiger und in vergleichbaren Fällen tätig, bevor er BT-Vize wurde.
    Ob und inwieweit die strikte Trennung von privaten GEschäften und Netzwerken und Kontakten aus der politischen Tätigkeit immer möglich ist, kann man diskutieren. Stand heute gilt: Berufliche TÄtigkeiten von Abgeordneten sind erlaubt und Kubicki ist im vorliegenden Fall in keiner Weise nachweisbar, irgendwie die Trennung von Mandat und Amt überschritten zu haben. Daher eindeutig legal und auch gar keine Relativierung nötig.

    Wenn man sich grundsätzlich daran stört (wie gerade erwähnt wurde, gibt es diese Fällen in allen politischen Lagern), muss man sich die Frage stellen, welche Art von Abgeordneten man will:
    - Abgeordnete, die die berufliche Praxis kennen und verstehen und wirtschaftlich unabhängig sind - ggfs. aber von den Ämtern in ihrer privaten beruflichen Tätigkeit profitieren?
    - Abgeordnete, die ihre Ämter kaum zum persönlichen beruflichen Vorteil nutzen können (da sie kein zweites berufliches Standbein haben) - dafür aber wirtschaftlich von der politischen Tätigkeit abhängig sind (Stichwort Korruption, Primat von Machtorientierung/-sicherung in politischen Entscheidungen, etc) und für Millionen Angestellte und Selbstständige Entscheidungen treffen, ohne selbst in der beruflichen Praxis zu stehen (dieses realitätsferne Berufspolitikertum gibt es auch oft im BT zu bestaunen, insbesondere bei SPD und Grünen)?

    Beides ist nicht optimal. Mir persönlich ist Option 1 deutlich lieber. Dies ist aber letztlich ein demokratischer Aushandelungsprozess.. eine perfekte Lösung sehe ich nicht.
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  • martin1986 hat geschrieben: 6. Apr 2026, 14:34
    Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 14:02
    martin1986 hat geschrieben: 6. Apr 2026, 13:57

    Die Schwerpunkte von Wolfgang Kubicki liegen auf Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier handelte es sich um einen der größten Strafsachen der letzten Monate und Jahre. Eine Übernahme des Mandats macht für seine Kanzlei absolut Sinn. Solange es hier keine Vermischung der Ämter gibt (bspw. Nutzung von Kontakten und Einfluss aus seinem Amt als BT-Vize im Rahmen der Mandatswahrnehmnug), ist das sauber.

    Ich verstehe aber, dass es aus deiner Perspektive heraus verdächtig sein muss, wenn jemand sich nicht auf die Alimentierung durch den Staat verlässt, sondern tatsächliche durch eigenes Schaffen und Tun ein Einkommen erzielt, welches ihn wirtschaftlich unabhängig macht.
    Na klar, er kann sein Mandat und seine Privatgeschäfte Natürlich von einander trennen und er wurde nicht extra dafür beauftragt, dass er Wissen aus seiner Mandats Tätigkeit in die Verteidigung einbringt :guenni: es ist gut zu wissen, dass der maßgebliche Akteur im größten Steuerraub der Geschichte vom Vizepräsident des deutschen Bundestages verteidigt wird.

    Relativierung hat soeben ein neues Level freigeschaltet
    Kubicki war auch schon Strafverteidiger und in vergleichbaren Fällen tätig, bevor er BT-Vize wurde.
    Ob und inwieweit die strikte Trennung von privaten GEschäften und Netzwerken und Kontakten aus der politischen Tätigkeit immer möglich ist, kann man diskutieren. Stand heute gilt: Berufliche TÄtigkeiten von Abgeordneten sind erlaubt und Kubicki ist im vorliegenden Fall in keiner Weise nachweisbar, irgendwie die Trennung von Mandat und Amt überschritten zu haben. Daher eindeutig legal und auch gar keine Relativierung nötig.

    Wenn man sich grundsätzlich daran stört (wie gerade erwähnt wurde, gibt es diese Fällen in allen politischen Lagern), muss man sich die Frage stellen, welche Art von Abgeordneten man will:
    - Abgeordnete, die die berufliche Praxis kennen und verstehen und wirtschaftlich unabhängig sind - ggfs. aber von den Ämtern in ihrer privaten beruflichen Tätigkeit profitieren?
    - Abgeordnete, die ihre Ämter kaum zum persönlichen beruflichen Vorteil nutzen können (da sie kein zweites berufliches Standbein haben) - dafür aber wirtschaftlich von der politischen Tätigkeit abhängig sind (Stichwort Korruption, Primat von Machtorientierung/-sicherung in politischen Entscheidungen, etc) und für Millionen Angestellte und Selbstständige Entscheidungen treffen, ohne selbst in der beruflichen Praxis zu stehen (dieses realitätsferne Berufspolitikertum gibt es auch oft im BT zu bestaunen, insbesondere bei SPD und Grünen)?

    Beides ist nicht optimal. Mir persönlich ist Option 1 deutlich lieber. Dies ist aber letztlich ein demokratischer Aushandelungsprozess.. eine perfekte Lösung sehe ich nicht.
    Es hat auch niemand behauptet, dass es illegal sei.
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  • Fast so gut wie die AFD, wo Frau weidel selbst mehrere 100 Anzeigen wegen Beleidigung im Internet gestellt hat
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  • Ich bin: grenzüberschreitend
    Würde ich rein aus Prinzip auch, wenn man die eine Nadsischlampe nennen darf, aber andere nicht Schwachkopf oder P1mmel.
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  • husefak hat geschrieben: 6. Apr 2026, 17:55 Würde ich rein aus Prinzip auch, wenn man die eine Nadsischlampe nennen darf, aber andere nicht Schwachkopf oder P1mmel.
    Na dann ist doch alles gut und es gibt keinen Grund, da etwas zu ändern. FDP eh nur am rumposen. Die hatten während der Ampel Regierung ja sogar das Justizministerium und junge liberale haben mit so done kräftig mit verdient an der ganzen Nummer.
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  • AlexKettererFPS hat geschrieben: 6. Apr 2026, 17:24 Macher

    Was darf Satire?
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    Taktische Gurke
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    Lieblingsübung: Hexbar DL
    Ich bin: Vlad der Pfähler
    Certa hat geschrieben: 6. Apr 2026, 17:59
    husefak hat geschrieben: 6. Apr 2026, 17:55 Würde ich rein aus Prinzip auch, wenn man die eine Nadsischlampe nennen darf, aber andere nicht Schwachkopf oder P1mmel.
    Na dann ist doch alles gut und es gibt keinen Grund, da etwas zu ändern. FDP eh nur am rumposen. Die hatten während der Ampel Regierung ja sogar das Justizministerium und junge liberale haben mit so done kräftig mit verdient an der ganzen Nummer.
    Wir können Franzi ruhig beim Namen nennen.
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