aka the Amstetten City Shuffle
Lounger
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Registriert: 10. Mär 2023, 10:12
Auf was muss man denn achten wenn einem die Eltern das Haus zu Lebzeiten Schenken, um zu umgehen dass das irgendwann für das Pflegeheim drauf geht? Ca 300k Wert und die Eltern wollen natürlich drin bleiben so lange es geht. Ich weiß, dass bis zu 10 Jahre wieder was zurückgefordert werden kann.
+1Blubbs hat geschrieben: ↑19. Nov 2025, 16:41 Auf was muss man denn achten wenn einem die Eltern das Haus zu Lebzeiten Schenken, um zu umgehen dass das irgendwann für das Pflegeheim drauf geht? Ca 300k Wert und die Eltern wollen natürlich drin bleiben so lange es geht. Ich weiß, dass bis zu 10 Jahre wieder was zurückgefordert werden kann.
Lounger
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Registriert: 9. Mär 2023, 21:33
Wenn die Eltern das Haus weiterhin bewohnen sollen/dürfen bis Lebensende und dir das haus überschrieben wurde: Niesbrauch eintragen lassen beim Notar
Lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch im Übertragungsvertrag.
Einfach den Notar so sagen, der weiß dann Bescheid.
Einfach den Notar so sagen, der weiß dann Bescheid.
Hab das so gemacht. Würde aber versuchen Wohnrecht zu verankern.
Bei Nießbrauch könnte es passieren, dass bei Auszug ins Altenheim die Bude vermietet wird und mit den Mieteinnahmen dann das Altenheim gezahlt wird. So kann das Haus zumindest nicht verkauft werden aber Zugriff hättest du so auch nur nach dem Tod und nicht nach Auszug.
Bei Nießbrauch könnte es passieren, dass bei Auszug ins Altenheim die Bude vermietet wird und mit den Mieteinnahmen dann das Altenheim gezahlt wird. So kann das Haus zumindest nicht verkauft werden aber Zugriff hättest du so auch nur nach dem Tod und nicht nach Auszug.
Lounger
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Registriert: 10. Mär 2023, 10:12
Wie ist das dann mit Versicherungen etc, die können alle weiter laufen auf die Eltern oder, auch wenn denen das Haus dann nicht mehr gehört.
Und was wäre wenn zB was größeres gemacht werden muss, dann könnten die Eltern ja kein Kredit aufs Haus aufnehmen, um das zu tun. Das müsste dann vom Kind gemacht werden.
Mir geht's gerade um solche Fälle die auftreten könnten und wo man aufpassen sollte.
Wenn das Kind zB arbeitsunfähig/arbeitslos wird dann greift der Staat vermutlich auch erstmal auf das Haus zurück bevor er die Staatskassen aufmacht und im dümmsten Fall müssten die Eltern dann raus und hätten dann nix mehr. Klar sehr unwahrscheinlich aber wenn man den dummen Fall annimmt dass die Eltern noch 20 Jahre leben wurden und man nach 5 Jahren vom Motorrad gekickt wird und danach nicht mehr arbeiten kann dann ist's die Arschkarte für alle oder?
Und was wäre wenn zB was größeres gemacht werden muss, dann könnten die Eltern ja kein Kredit aufs Haus aufnehmen, um das zu tun. Das müsste dann vom Kind gemacht werden.
Mir geht's gerade um solche Fälle die auftreten könnten und wo man aufpassen sollte.
Wenn das Kind zB arbeitsunfähig/arbeitslos wird dann greift der Staat vermutlich auch erstmal auf das Haus zurück bevor er die Staatskassen aufmacht und im dümmsten Fall müssten die Eltern dann raus und hätten dann nix mehr. Klar sehr unwahrscheinlich aber wenn man den dummen Fall annimmt dass die Eltern noch 20 Jahre leben wurden und man nach 5 Jahren vom Motorrad gekickt wird und danach nicht mehr arbeiten kann dann ist's die Arschkarte für alle oder?
Meines Wissens nach nicht mit Nießbrauch übertragen, da die "10-Jahresfrist" erst mit erlöschen des Niesßbrauchs beginnt und nicht zum Zeitpunkt der Übertragung.
Hab das Haus meiner Oma mit einem lebenslangen Wohnrecht für sie, welches mit Auszug erlischt, übertragen bekommen. Im Vertrag war alles geregelt, dass sie weiter für alle anfallenden Kosten aufkommen muss und ich praktisch nichts mit dem Haus machen kann bis sie auszieht.
Bei Verarmung des Beschenkten (also mich) wäre das Haus wieder an sie zurückgegangen, genauso bei Scheidung von meiner Frau (damit ich eine evtl Wertsteigerung an sie nicht auszahlen müsste).
Im Vertrag wurde auch der Wert der Immobilie zur Zeit der Übertragung inkl. Gutachten festgehalten für den Fall der Rückforderung der Schenkung vom Sozialamt.
Genaue Formulierungen und Eintragungen müsste ich nachgucken.
Hab das Haus meiner Oma mit einem lebenslangen Wohnrecht für sie, welches mit Auszug erlischt, übertragen bekommen. Im Vertrag war alles geregelt, dass sie weiter für alle anfallenden Kosten aufkommen muss und ich praktisch nichts mit dem Haus machen kann bis sie auszieht.
Bei Verarmung des Beschenkten (also mich) wäre das Haus wieder an sie zurückgegangen, genauso bei Scheidung von meiner Frau (damit ich eine evtl Wertsteigerung an sie nicht auszahlen müsste).
Im Vertrag wurde auch der Wert der Immobilie zur Zeit der Übertragung inkl. Gutachten festgehalten für den Fall der Rückforderung der Schenkung vom Sozialamt.
Genaue Formulierungen und Eintragungen müsste ich nachgucken.
Ich kann da eh nicht eingreifen
Bin einfach mal so naiv zu glauben dass mit Pflegeversicherung und dann ü4k Rente schon alles bezahlt ist oder eben keine Pflege nötig ist
Bisher keinen Pflegefall in der Familie gehabt
Macht einem aber schon Angst
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Shadows of Nürni - Wojna Log
"Surrender is an outcome, far worse than defeat"
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Hoffnung ist keine Strategie.
Knolle hat geschrieben:
kann man sich Synthol in den Penis injizieren?
Givenchy hat geschrieben:
Würdet ihr 10kg pure hundescheiße für 1kg muskelmasse essen ? Hätte keine gesundheitlichen auswirkungen, nur geschmack halt
Lounger
Beiträge: 344
Registriert: 10. Mär 2023, 10:12
Okay danke. Hilft schon mal gut weiter, man muss dann aber schon bisschen was bedenken wie ich sehe.
Ich durfte schon Unterhalt für meinen Erzeuger zahlen obwohl ich seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihm habe und er früher auch nix für uns gezahlt hat
Log: viewtopic.php?t=3261
Um ehrlich zu sein, hatte ich das Thema so überhaupt nicht auf dem Schirm. Klar, schon von gehört, aber nie wirklich Gedanken drüber gemacht.
Kann ich nur hoffen, dass mein Alter dann irgendwann mal mit dem Kopf auf der Theke einschläft.
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Unterhalt für was?
Pflegeheim?
Shadows of Nürni - Wojna Log
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Ja genau
Log: viewtopic.php?t=3261