Freispruch für 28-Jährigen nach Messerangriff in Konstanz
Stand 14.8.2025, 14:53 Uhr
Mit einer Überraschung ist der Prozess um einen Messerangriff in der Konstanzer Innenstadt zu Ende gegangen: Das Landgericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei.
Das Landgericht Konstanz hat am Donnerstag einen 28-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Es ging um einen Messerangriff im Februar in der Konstanzer Innenstadt. Dabei waren drei junge Männer durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden.
Richter sieht keine eindeutigen Beweise für versuchte Tötung
Es waren wohl Tränen der Erleichterung, die sich der 28-Jährige nach der Urteilsverkündung aus den Augen wischte. Dass der Freispruch auch Unverständnis auslösen werde, das sei ihm bewusst, so der Vorsitzende Richter. Schließlich waren bei dem nächtlichen Vorfall in der Konstanzer Fußgängerzone drei Menschen schwer verletzt worden. Was aber tatsächlich passiert sei, das habe sich im Prozess nicht klären lassen.
Zu widersprüchlich seien die Aussagen aller Beteiligten gewesen, objektive Beweise - wie Spuren oder Videoaufnahmen - habe es kaum gegeben. Deshalb gelte: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Streit eskalierte in der Konstanzer Altstadt
Fest stehe nur, es sei zu einem Streit gekommen, nachdem jemand eine der jungen Frauen angemacht habe. Dieser Streit eskalierte, erst verbal, dann kamen Faustschläge hinzu, schließlich die Messerstiche durch den Angeklagten. Es gelte jedoch der Grundsatz der Notwehr, so der Richter. Ein Opfer erlitt eine tiefe Halswunde. Ein anderer wurde am Bauch getroffen, sodass die Lunge verletzt wurde. Ein dritter Mann wurde am Rücken verletzt.
Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag gesagt, er könne sich an vieles in der Tatnacht nicht erinnern. Er habe an dem Abend viel Alkohol getrunken und Drogen genommen. Aber auch die jungen Männer und Frauen waren zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Am Mittwoch erst hatte die Kammer angekündigt, weitere Zeugen zu vernehmen und die mutmaßliche Tatwaffe anzuschauen.
Staatsanwältin forderte mehrjährige Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahren Haft gefordert und eine Tötungsabsicht beim Angeklagten angenommen. Die Nebenklage forderte sieben Jahre Haft. Beide sahen den Tatvorwurf des versuchten Totschlags als ausreichend bestätigt an. Die Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt. Der Beschuldigte, der seit knapp einem halben Jahr in U-Haft sitze, müsse für die Haftzeit entschädigt werden, so der Richter. Die Kosten des Verfahrens trage die Staatskasse.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... t-102.html
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es würden vermutlich nicht einmal härtere gesetze helfen, solang richter regelmäßig so entscheiden
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.