Top Lounger
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Hätte nicht gedacht das die Rede mal so relevant wird im Rückblick
4chan lässt grüßenclearly hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 11:07bitte solche zeichen des hasses nicht mehr benutzenCerta hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 10:00Und mir war klar, dass so eine Reaktion von dir kommtoldschool87 hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 09:59 Es war mir nach dem Absenden schon zu 99,9% klar, dass genau so eine Antwort kommt![]()
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https://www.adl.org/resources/hate-symb ... nd-gesture
https://www.zeit.de/zett/politik/2019-1 ... l-gelistet
gegen hass und hetze
Breite Masse war eindeutig nicht bereit für das Internet

Unter Wasser sind wir alle Hater!
Das die sich auch alles aneignen müssen...
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https://www.bild.de/politik/ausland-und ... 206c90cc5c

Trump macht Drosten-Hasser zum Gesundheitschef
ABBC3_SPOILER_SHOW
Die Chatgpt Bewertung ist leider für die Füße.GoldenInside hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 09:11Du bist halt auch kein Jurist. Hier mal eine Erklärung in einfachen Worten:clearly hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 09:08https://www.nius.de/politik/news/wir-br ... 6732168271
wenn das volksverhetzung ist dann kann mir doch keiner erzählen dass die meinungsfreiheit gegeben ist„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“Sowas meine ich btw mit rassistischen Entgleisungen, die gerne mal am Stammtisch fallen @Herbert, ich denke du hast mich falsch verstanden.Das Zitat ist volksverhetzend, weil es eine ganze Gruppe von Menschen – in diesem Fall Asylsuchende – pauschal herabwürdigt und sie auf abwertende, beleidigende Weise darstellt. Es benutzt Bezeichnungen wie „Faulenzer“, „Schmarotzer“, „Messerkünstler“ und „Vergewaltiger“, um diese Menschen kollektiv als faul, kriminell und gefährlich darzustellen. Dabei werden sie nicht als Individuen betrachtet, sondern aufgrund ihres Status oder ihrer Herkunft verurteilt.
Das ist problematisch, weil es Vorurteile und Hass schürt und dazu führen kann, dass diese Menschen in der Gesellschaft ausgegrenzt oder sogar angegriffen werden. Solche Aussagen verletzen die Menschenwürde und widersprechen dem Grundsatz der Gleichheit und der Achtung vor jedem Menschen, wie es im deutschen Grundgesetz verankert ist. Volksverhetzung zielt darauf ab, Hass und Feindseligkeit gegen bestimmte Gruppen zu fördern, was rechtlich verboten ist, um den gesellschaftlichen Frieden zu schützen.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 36813.htmlJa, die Bezeichnung "Köterrasse" ist eindeutig rassistisch und beleidigend. Der Begriff wird abwertend verwendet, um eine ganze Gruppe von Menschen, in der Regel Deutsche, herabzusetzen und zu entmenschlichen, indem sie mit "Kötern" (einem abfälligen Begriff für Hunde) verglichen werden. Solche Ausdrücke zielen darauf ab, Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit zu diskriminieren, was im Kontext der Menschenwürde und Gleichberechtigung nicht akzeptabel ist.
Rassistische Beleidigungen wie diese fördern Hass, Spaltung und Vorurteile, weshalb sie gesellschaftlich und rechtlich inakzeptabel sind. In Deutschland könnten Äußerungen dieser Art unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sein, etwa als Beleidigung (§ 185 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Wichtig auch hier das Framing vom Spiegel, dass sich darüber nur Rechte aufregenEin Hamburger Deutschtürke beschimpfte auf Facebook Deutsche als "Köterrasse". Strafbar hat er sich damit laut Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Rechte sind empört.
Also entweder hat Chatgpt keine Ahnung, oder es gibt halt doch keine so richtige Meinungsfreiheit.Und warum handelte es sich bei Karabuluts Äußerung aber nicht um eine Beleidigung? Die Äußerungen seien zwar sicherlich als Herabwürdigung zu sehen und wären im Prinzip geeignet, eine Beleidigung darzustellen, so Frombach. Doch es gebe eine verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die fordere, das Objekt einer Beleidigung "kann nur ein verhältnismäßig kleiner und hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen sein". Dies sei bei "allen Deutschen" nicht der Fall.
D.h. ich darf alle (wichtiges Wort) Deutschen als Köterrasse und alle Polizisten als Bastarde (ACAB) bezeichnen, alle Asylbewerber aber nicht als Faulenzer und Schmarotzer?
Somewhere87 hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 15:13 D.h. ich darf alle (wichtiges Wort) Deutschen als Köterrasse und alle Polizisten als Bastarde (ACAB) bezeichnen, alle Asylbewerber aber nicht als Faulenzer und Schmarotzer?
Aber ansonsten ja.Wer die Worte “A.C.A.B.” äußert oder Kleidung mit entsprechendem Aufdruck trägt, kann sich unter Umständen strafbar machen. In Betracht kommt daher der Tatbestand der Beleidigung in § 185 StGB.
Grüße von einem Mitglied der Köterrasse.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
Hatte das mit ACAB hier her:Karl_Lagerfeld hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 15:15Somewhere87 hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 15:13 D.h. ich darf alle (wichtiges Wort) Deutschen als Köterrasse und alle Polizisten als Bastarde (ACAB) bezeichnen, alle Asylbewerber aber nicht als Faulenzer und Schmarotzer?Aber ansonsten ja.Wer die Worte “A.C.A.B.” äußert oder Kleidung mit entsprechendem Aufdruck trägt, kann sich unter Umständen strafbar machen. In Betracht kommt daher der Tatbestand der Beleidigung in § 185 StGB.
Grüße von einem Mitglied der Köterrasse.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 99620.html
Dazu weiter:Die Verfassungshüter wiesen nun daraufhin, dass die Äußerung zunächst eine nur "allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck" bringe und insoweit noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole "personalisiert" an eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet sei.
Das Gericht bekräftigte damit erneut seine Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung. In seinem "Alle Soldaten sind Mörder"-Urteil von 1995 hatte Karlsruhe entschieden, dass sich die herabsetzende Äußerung auf alle Soldaten der Welt beziehe und deshalb nicht geeignet sei, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen.
ACAB solange bis man selber mal den Notruf wählen muss, klassiker
Der von dir zitierte Teil am Schluss behandelt ja lediglich den Anklagepunkt der Beleidigung.Knolle hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 14:57Die Chatgpt Bewertung ist leider für die Füße.GoldenInside hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 09:11Du bist halt auch kein Jurist. Hier mal eine Erklärung in einfachen Worten:clearly hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 09:08
https://www.nius.de/politik/news/wir-br ... 6732168271
wenn das volksverhetzung ist dann kann mir doch keiner erzählen dass die meinungsfreiheit gegeben istSowas meine ich btw mit rassistischen Entgleisungen, die gerne mal am Stammtisch fallen @Herbert, ich denke du hast mich falsch verstanden.Das Zitat ist volksverhetzend, weil es eine ganze Gruppe von Menschen – in diesem Fall Asylsuchende – pauschal herabwürdigt und sie auf abwertende, beleidigende Weise darstellt. Es benutzt Bezeichnungen wie „Faulenzer“, „Schmarotzer“, „Messerkünstler“ und „Vergewaltiger“, um diese Menschen kollektiv als faul, kriminell und gefährlich darzustellen. Dabei werden sie nicht als Individuen betrachtet, sondern aufgrund ihres Status oder ihrer Herkunft verurteilt.
Das ist problematisch, weil es Vorurteile und Hass schürt und dazu führen kann, dass diese Menschen in der Gesellschaft ausgegrenzt oder sogar angegriffen werden. Solche Aussagen verletzen die Menschenwürde und widersprechen dem Grundsatz der Gleichheit und der Achtung vor jedem Menschen, wie es im deutschen Grundgesetz verankert ist. Volksverhetzung zielt darauf ab, Hass und Feindseligkeit gegen bestimmte Gruppen zu fördern, was rechtlich verboten ist, um den gesellschaftlichen Frieden zu schützen.https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 36813.htmlJa, die Bezeichnung "Köterrasse" ist eindeutig rassistisch und beleidigend. Der Begriff wird abwertend verwendet, um eine ganze Gruppe von Menschen, in der Regel Deutsche, herabzusetzen und zu entmenschlichen, indem sie mit "Kötern" (einem abfälligen Begriff für Hunde) verglichen werden. Solche Ausdrücke zielen darauf ab, Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit zu diskriminieren, was im Kontext der Menschenwürde und Gleichberechtigung nicht akzeptabel ist.
Rassistische Beleidigungen wie diese fördern Hass, Spaltung und Vorurteile, weshalb sie gesellschaftlich und rechtlich inakzeptabel sind. In Deutschland könnten Äußerungen dieser Art unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sein, etwa als Beleidigung (§ 185 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Wichtig auch hier das Framing vom Spiegel, dass sich darüber nur Rechte aufregenEin Hamburger Deutschtürke beschimpfte auf Facebook Deutsche als "Köterrasse". Strafbar hat er sich damit laut Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Rechte sind empört.
Also entweder hat Chatgpt keine Ahnung, oder es gibt halt doch keine so richtige Meinungsfreiheit.Und warum handelte es sich bei Karabuluts Äußerung aber nicht um eine Beleidigung? Die Äußerungen seien zwar sicherlich als Herabwürdigung zu sehen und wären im Prinzip geeignet, eine Beleidigung darzustellen, so Frombach. Doch es gebe eine verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die fordere, das Objekt einer Beleidigung "kann nur ein verhältnismäßig kleiner und hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen sein". Dies sei bei "allen Deutschen" nicht der Fall.
Die zitierte Passage deckt ja die Auffassung, dass es bei einer Beleidigung gegen eine einzelne Person (Habeck in unserer Diskussion) eben um Beleidigung handeln kann, weil zumindest der formale Anspruch an "ein verhältnismäßig kleiner und hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen sein" erfüllt ist.
Der zweite Anklagepunkt in deinem Beispiel im Spiegelartikel war ja das Thema Volksverhetzung. Die rechtliche Auslegung überascht mich als Laie auch, zusätzlich steht in dem von dir zitierten Artikel aber auch drin, dass die rechtliche Bewerung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht schlussendlich bzw. am höchsten Gerich geklärt ist.
Grundsätzlich zeigt der ganze Spiegelartikel doch recht anschaulich wie feingliedrig und einzelfallabhängig Rechtssprechung in Deutschland stattfindet.ein verhältnismäßig kleiner und hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen sein
Der unnötige Hint mit "Die Rechten toben" ist unnötig und schadet dem sonst neutral zu lesenden Artikel, da gebe ich dir Recht.
Ist aber für die rechtliche Einordnung unerheblich.
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da ist was im Busch
https://www.welt.de/vermischtes/krimina ... -frei.htmlSomewhere87 hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 15:13 D.h. ich darf alle (wichtiges Wort) Deutschen als Köterrasse und alle Polizisten als Bastarde (ACAB) bezeichnen, alle Asylbewerber aber nicht als Faulenzer und Schmarotzer?
Wundert dich überhaupt noch was in diesem Land?
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ChatGPT fantasiert sich alles mögliche zusammen, ist meiner Meinung nach eine Unsitte das hier im Thread als Quelle zu zitieren.
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Ganz ohne Ironie: Was wollen die bei diesen Hausdurchsuchungen eigentlich finden, wenn diese aus dem Grund stattfinden, dass jemand einen Politiker als "Schwachkopf" bezeichnet?Karl_Lagerfeld hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 10:11 Wenn mich jemand Schwachkopf nennt und ich ihn anzeige, dann wird er keine Hausdurchsuchung erhalten und genau das ist in meinen Augen das was so falsch daran ist.
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