maximised hat geschrieben: 2. Jun 2023, 21:18
Könnte mir hier einer der Atomkraftexperten einen Anbieter sagen, der in Deutschland ein Kraftwerk betreiben würde wenn es ihm erlaubt wäre?
Ich finde die Diskussion komplett aussichtslos, denn mein letzter Kenntnisstand es gibt eh keinen Anbieter mehr, da es zu teuer und nxiht wirtschaftlich ist.
Bin zwar kein Atomkraftexperte, kann aber sagen, dass man - den politischen Willen vorausgesetzt - die Bestandsanlagen sicher und wirtschaftlich hätte weitere Betreiben können und dies sicher auch nicht verkehrt gewesen wäre, bis die jetzt umfangreich beschlossenen Maßnahmen zum Ausbau von EE greifen.
Im zukünftigen deutschen Strommarkt sind Kernenergieanlagen aufgrund der geringen Regelbarkeit den geplanten Gaskraftwerken jedoch unterlegen und technisch daher weniger sinnvoll (wir benötigen diese konventionellen Anlagen vsl. nur zum Abfangen von Spitzenlasten oder Dunkelflauten). Hier sind die geplanten H2-ready-Gaskraftwerke wesentlich flexibler einsetzbar. Doch hier fehlt es noch an den geeigneten Anreizsystemen und Rahmenbedingungen (Stichwort: Vergütungsmarkt vs. Kapazitätsmarkt; beschleunigte Planungs- und Genehmigungsphasen etc.) um die benötigten Zubauten zu realisieren. In aktuellen Studien wird gern mit ca. 16GW bis 2030 gerechnet, um den Ausstieg aus konventionellen Energien (allen voran Kohle- und Kernenergie) zu kompensieren. Aktuell ist nicht absehbar, wann es da konkret los geht, wenngleich die Zeit drängt.
Auf EU-Ebene gesehen sollen jedoch Kernenergieanlagen auch als Neubauten unter Einhaltung von gewissen Kriterien als nachhaltig und grün eingestuft werden (siehe
https://finance.ec.europa.eu/publicatio ... isation_en)
Auszug:
ABBC3_SPOILER_SHOW
Die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken soll ebenfalls als nachhaltig im Sinne des Klimaschutzes eingestuft werden. Dies gilt sowohl für den Neubau (inklusive der Herstellung von Wasserstoff) als auch Laufzeitverlängerungen bestehender Kraftwerke.
Die einzuhaltenden CO2-Grenzwerte entsprechen den Messlatten für Gaskraftwerke und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (100 g CO2 pro kWh erzeugtem Strom).
Da die Technologie laut Kommission als Übergangslösung zum Einsatz kommen sollte, wird beim Neubau eine Baugenehmigung bis zum Jahr 2045 gefordert. Eine Laufzeitverlängerung müsste bis zum Jahr 2040 genehmigt werden. Für Neubauten werden konkrete Pläne gefordert, spätestens im Jahr 2050 über Endlager für hochradioaktive Abfälle zu verfügen. Bei Laufzeitverlängerungen, die nach 2025 genehmigt werden, gilt die Regel analog. Auch die Finanzierung der Endlagerung und des Rückbaus muss bereits bei Genehmigung des Neubaus oder der Laufzeitverlängerungen über einen Fonds geregelt sein.