Als ich ab ca 6 ein snes und ab ca 9 eine n64 hatte, war das ne geile Zeit auf die ich 30 Jahre später noch immer gerne zurückblicke.
Dieses „Kinder komplett weg vom TV“ erinnert mich etwas an die „nur bio“ Fraktion ..
Dieses „Kinder komplett weg vom TV“ erinnert mich etwas an die „nur bio“ Fraktion ..
Ja - da muss man manchmal an die eigene Kindheit denken und wie sich es bei einem selbst ausgewirkt hat. Ich hatte Nes, Gameboy, bin sehr viel vorm TV gehockt, hab bei Autofahrten in den Urlaub teils echt ewig Super Mario gezockt. Bei mir gab's kaum Einschränkungen, bei meiner Frau gabs nur 3 TV Sender und strikte Erziehung. Heute lese ich abends und in meiner Freizeit, schaue kaum TV und wenig Serien/Filme (in Studienzeiten mehr). Sie hingegen schaut sehr viel Netflix und co. Zocken tu ich gar nicht mehr seit ca 15 Jahren.
Bei mir ähnlich. Hatte auch wenig Beschränkungen, lese heute auch sehr gerne.onelife hat geschrieben: ↑1. Dez 2025, 09:49 Ja - da muss man manchmal an die eigene Kindheit denken und wie sich es bei einem selbst ausgewirkt hat. Ich hatte Nes, Gameboy, bin sehr viel vorm TV gehockt, hab bei Autofahrten in den Urlaub teils echt ewig Super Mario gezockt. Bei mir gab's kaum Einschränkungen, bei meiner Frau gabs nur 3 TV Sender und strikte Erziehung. Heute lese ich abends und in meiner Freizeit, schaue kaum TV und wenig Serien/Filme (in Studienzeiten mehr). Sie hingegen schaut sehr viel Netflix und co. Zocken tu ich gar nicht mehr seit ca 15 Jahren.
Denke mal es ist gut ein gesundes Maß fürs Kind zu finden…. Die Kinder mit den super strikten Eltern waren auch immer weird oder sind völlig ausgeflippt als Teenager
Wie immer die Dosis macht das gift
Kinder komplett weg sagt doch keiner, die Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Kinder unter 3. Danach halt Zeiten begrenzen und Inhalte prüfen.
Und man darf auch nicht lineares Fernsehen oder gar Gaming (trainiert ja sogar Hand-Auge-Koordination, Konzentration und Reflexe) mit kurzlebigen Shorts/Reels vergleichen, die im Worst Case noch AI Slop sind. Ist ja kein Zufall, dass Lehrer immer mehr über fehlende Aufmerksamkeitsspannen bei Kindern schimpfen.
Quatsch. Die haben alle ADHS.
Liegt nicht daran, dass selbst die kleinsten ständig vorm Handy "geparkt" werden
Liegt nicht daran, dass selbst die kleinsten ständig vorm Handy "geparkt" werden
Wie habt ihr es mit dem Thema Testament und Vorsorgevollmacht geregelt?
Update:
mich hat seit Donnerstag keiner aus der Familie mehr am Handy gesehen.
ABBC3_SPOILER_SHOW
Kdf. Daher der Post, muss mich darum kümmern.
Wir haben Patientenverfügungen, aber mehr nicht.
Wenn wir jetzt ein Haus kaufen und einer stirbt, dann erbt das Kind und da muss ein gesetzlicher Vormund bestimmt werden, glaube ich.
Sterben wir beide, dann kommt das Kind auch irgendwohin. Meine Schwester wäre natürlich bereit es aufzunehmen, daher müssen wir das vertraglich festlegen.
Ich habe das mal bei einem Notartermin erledigen lassen.
An erster Stelle steht meine Frau. Danach die Kinder, sollten die noch Minderjährig sein, verwaltet mein Stiefvater alles Nötige.
Vorsorgevollmacht liegt in dem Fall auch bei meinem Stiefvater. Ich denke, meine Mutter könnte in einer Trauersituation keine rationalen Entscheidungen treffen.
Kinder gehen zu meiner Mutter. Sollte sie nicht mehr leben, dann zu meiner Schwägerin.
Zuletzt geändert von Harun am 1. Dez 2025, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Wir haben das damals relativ früh gemacht, weil wir nicht verheiratet waren und man dann, im Fall der Fälle, als überlebender Partner wie ein komplett Fremder behandelt wird.
Erbvertrag beim Notar. Frau und ich haben uns gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Das Erbe vom Längstlebenden geht an die gemeinsamen Kinder, ersatzweise an deren Nachkommen.
Vorsorgevollmacht, die alles abdeckt (vermögenrechtliche und nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten, Patientenverfügung, Organspende, Betreeungsverfügung), im gleichen Zuge auch beim Notar.
Was hat das beim Notar gekostet?Landesmeister hat geschrieben: ↑1. Dez 2025, 10:42Erbvertrag beim Notar. Frau und ich haben uns gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Das Erbe vom Längstlebenden geht an die gemeinsamen Kinder, ersatzweise an deren Nachkommen.
Vorsorgevollmacht, die alles abdeckt (vermögenrechtliche und nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten, Patientenverfügung, Organspende, Betreeungsverfügung), im gleichen Zuge auch beim Notar.
Ein Testament kann man ja auch theoretisch selbst schreiben, aber als wir das bei der Notarin angedeutet haben, war sie vom Berliner Testament nicht so begeistert
Klar, sie verdient natürlich auch Geld damit.
Ist festgelegt und richtet sich nach dem Geschäftswert.
