Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 6. Okt 2025, 15:50
Aber auch Streikrecht
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Aber auch Streikrecht
Welches man bei kritischen Berufsgruppen jederzeit, wie schon im Gesundheitswesen, anpassen könnte.
Lehre ist eine absolut wichtige aber keine hoheitliche Aufgabe und das mit der (politischen) Neutralität lass ich mal so da hin gestellt und bei der Loyalität wäre ich da vorsichtig.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:38 Sehe ich nicht so, der Beamtenstatus im Lehramt hat ja durchaus seinen Sinn.
Staatliche Neutralität und Loyalität
Kein Streikrecht (Sicherung der Unterrichtsversorgung)
Rechtliche Stellung (hoheitliche Aufgaben)
Das dort optimiert werden muss steht außer Frage. Aber am Beamtenstatus und an der Besoldung sollte dort nicht gespart werden.
Deutsche Staatsräson in Aktion.dnl hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:49 Die Guten sind auch für den Islam Unterricht an den Schulen mit Zuständig.
Also alles gut, keine Sorge!
Das lehren ist keine hoheitliche Aufgabe, dass ist richtig. Allerdings Benotung, Versetzungsentscheidungen, Disziplinarmaßnahmen schon. Das sollte den entsprechenden Gruppen vorbehalten sein.Skagerath hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:55Lehre ist eine absolut wichtige aber keine hoheitliche Aufgabe und das mit der (politischen) Neutralität lass ich mal so da hin gestellt und bei der Loyalität wäre ich da vorsichtig.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:38 Sehe ich nicht so, der Beamtenstatus im Lehramt hat ja durchaus seinen Sinn.
Staatliche Neutralität und Loyalität
Kein Streikrecht (Sicherung der Unterrichtsversorgung)
Rechtliche Stellung (hoheitliche Aufgaben)
Das dort optimiert werden muss steht außer Frage. Aber am Beamtenstatus und an der Besoldung sollte dort nicht gespart werden.
Das machen an Unis und anderen Hochschulen aber auch mehrheitlich nicht verbeamtete Personen.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 16:06 Das Lehren ist keine hoheitliche Aufgabe, dass ist richtig. Allerdings Benotung, Versetzungsentscheidungen, Disziplinarmaßnahmen schon. Das sollte den entsprechenden Gruppen vorbehalten sein.
Dozenten und Professoren bewerten zwar auch, aber Studierende sind volljährig und eigenverantwortlich. Prüfungen und Noten gelten hier nicht als so tiefgreifender Grundrechtseingriff wie an Schulen. Darum können Hochschulen Personal auch im Angestelltenverhältnis beschäftigen.
Das sagt die KI zu dem Thema Unis und Hochschulen. Hab es dort mal gefragt, weil ich mir selbst nicht sicher war. Aber so hätte ich es auch vermutet.Zusätzlich:
Universitäten haben traditionell mehr Autonomie und ein Mischsystem: viele Professoren sind verbeamtet, aber wissenschaftliche Mitarbeiter fast nie.
Der Beamtenstatus wird an Hochschulen eher als Attraktivitätsinstrument für Professuren eingesetzt, nicht als zwingende Voraussetzung für die Rechtsstellung.
Schreib doch lieber deine Meinung als die einer KI. Stimme deiner KI (oder ihren Quellen) da aber nicht zu. Eine Uninote hat wesentlich mehr Einfluss auf das spätere Berufsleben als eine schlechte Chemienote in der 8. Klasse oder ein Sitzenbleiben. Schüler sind zwar meist minderjährig, aber dafür ihre Rechte durchzusetzen, haben sie ihre Eltern o.ä. Ich sehe da keine zwingenden Gründe die einen Lehrkräfte zu verbeamten und die anderen nicht.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 16:16 Das sagt die KI zu dem Thema Unis und Hochschulen. Hab es dort mal gefragt, weil ich mir selbst nicht sicher war. Aber so hätte ich es auch vermutet.
MMn vor allem wegen des Streikverbots. Was glaubt ihr, wie im Arsch das Land wäre, wenn alle Grundschullehrkräfte mal so hochfrequent streikten wie teilweise der öffentliche Nahverkehr?maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 16:06Das lehren ist keine hoheitliche Aufgabe, dass ist richtig. Allerdings Benotung, Versetzungsentscheidungen, Disziplinarmaßnahmen schon. Das sollte den entsprechenden Gruppen vorbehalten sein.Skagerath hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:55Lehre ist eine absolut wichtige aber keine hoheitliche Aufgabe und das mit der (politischen) Neutralität lass ich mal so da hin gestellt und bei der Loyalität wäre ich da vorsichtig.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 15:38 Sehe ich nicht so, der Beamtenstatus im Lehramt hat ja durchaus seinen Sinn.
Staatliche Neutralität und Loyalität
Kein Streikrecht (Sicherung der Unterrichtsversorgung)
Rechtliche Stellung (hoheitliche Aufgaben)
Das dort optimiert werden muss steht außer Frage. Aber am Beamtenstatus und an der Besoldung sollte dort nicht gespart werden.
Das ist ja auch nichts was ich mir ausdenke, dass sind die Gründe warum Lehrer verbeamtet werden.
Die größte schulische Hürde ist der Übertritt nach der 4. Klasse, darauf baut in Deutschland erstmal alles auf.Quickhatch hat geschrieben: 6. Okt 2025, 16:30Schreib doch lieber deine Meinung als die einer KI. Stimme deiner KI (oder ihren Quellen) da aber nicht zu. Eine Uninote hat wesentlich mehr Einfluss auf das spätere Berufsleben als eine schlechte Chemienote in der 8. Klasse oder ein Sitzenbleiben. Schüler sind zwar meist minderjährig, aber dafür ihre Rechte durchzusetzen, haben sie ihre Eltern o.ä. Ich sehe da keine zwingenden Gründe die einen Lehrkräfte zu verbeamten und die anderen nicht.maximised hat geschrieben: 6. Okt 2025, 16:16 Das sagt die KI zu dem Thema Unis und Hochschulen. Hab es dort mal gefragt, weil ich mir selbst nicht sicher war. Aber so hätte ich es auch vermutet.