Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Verfasst: 14. Feb 2024, 07:21
https://testforum.lilo-dev.de/
h.p.loveshaft bester MannSkagerath hat geschrieben: 14. Feb 2024, 07:21 [bbvideo]https://www.youtube.com/watch?v=3CtmDADHenM[/bbvideo]
Junge Junge Junge..
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/fam ... 024-228588Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Änderungen beim Elterngeld verständigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird zum 1. April 2024 für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro festgelegt. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt. Weiterhin wird die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Kannst du immer noch machen, dafür ist es noch nicht zu spätHarun hat geschrieben: 14. Feb 2024, 08:59 Utopische Steuern zahlen und das Elterngeld gestrichen bekommen.
Wäre ich doch besser mit dem Schlauchboot nach DE gekommen.
Schon oft drüber nachgedacht. Aber ich wäre wohl der erste, dem sie "Mustafa, 13" nicht abkaufen.
Spielt keine Rolle, Abschiebungen finden nicht statt und nach 18 Monaten setzt du dich ins gemachte Nest mit Bürgergeld.Harun hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:12Schon oft drüber nachgedacht. Aber ich wäre wohl der erste, dem sie "Mustafa, 13" nicht abkaufen.
Na gut, für Bürgergeld braucht der liebe harun jetzt nicht extra ein Schlauchboot kaufen. Wenn er das als Lebensziel für sich definiert, dann einfach kündigen und Antrag stellen, sobald ALG 1 durch ist.H_B hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:41Spielt keine Rolle, Abschiebungen finden nicht statt und nach 18 Monaten setzt du dich ins gemachte Nest mit Bürgergeld.
Du erkennst den Ernst der Lage mal wieder nicht. Da kommen Menschen, die gar nichts haben und hauptsächlich Wirtschaftsflüchtlinge sind und beziehen hier Bürgergeld, obwohl noch nie ins System eingezahlt.Certa hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:44Na gut, für Bürgergeld braucht der liebe harun jetzt nicht extra ein Schlauchboot kaufen. Wenn er das als Lebensziel für sich definiert, dann einfach kündigen und Antrag stellen, sobald ALG 1 durch ist.H_B hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:41Spielt keine Rolle, Abschiebungen finden nicht statt und nach 18 Monaten setzt du dich ins gemachte Nest mit Bürgergeld.Harun hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:12
Schon oft drüber nachgedacht. Aber ich wäre wohl der erste, dem sie "Mustafa, 13" nicht abkaufen.
Nur wer als Flüchtling in Deutschland anerkannt ist, hat Anspruch auf Bürgergeld. Die von dir genannte Personengruppe hat eine relativ geringe Schutzquote im Rahmen des Asylverfahrens.H_B hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:52Du erkennst den Ernst der Lage mal wieder nicht. Da kommen Menschen, die gar nichts haben und hauptsächlich Wirtschaftsflüchtlinge sind und beziehen hier Bürgergeld, obwohl noch nie ins System eingezahlt.Certa hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:44Na gut, für Bürgergeld braucht der liebe harun jetzt nicht extra ein Schlauchboot kaufen. Wenn er das als Lebensziel für sich definiert, dann einfach kündigen und Antrag stellen, sobald ALG 1 durch ist.H_B hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:41
Spielt keine Rolle, Abschiebungen finden nicht statt und nach 18 Monaten setzt du dich ins gemachte Nest mit Bürgergeld.
St0ckf15h hat geschrieben: 14. Feb 2024, 09:48 Was heißt denn gleichzeitiger Bezug?
Dass beide nicht mehr arbeiten und das ansuchen, quasi als einziges Einkommen?
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... 000%20Euro.So war es bisher: Für ein Neugeborenes können sich Eltern maximal 14 Monate nehmen, haben während dieser Zeit Kündigungsschutz und bekommen Elterngeld. Wie sie diese 14 Monate unter sich aufteilen, konnte jedes Paar individuell entscheiden – also auch sieben Monate zusammen zu Hause bleiben. Wenn das Kind nach dem 31. März 2024 auf die Welt kommt, wird das nicht mehr möglich sein.
Dann dürfen Eltern nur noch einen Monat zeitgleich Elterngeld beziehen. Wenn man die 14 Monate voll nutzen möchte, muss das andere Elternteil sich also mindestens einen Monat allein um das Kind kümmern.